Nach der Einführung der Gesetzgebung zur Erleichterung und Popularisierung der Installation von GES-Projekten unter 10 kWp erhielt Volkan Yılmaz, General Manager von CW Enerji , dem führenden Hersteller von Solarmodulen in der Türkiye, das erste Aufforderungsschreiben in der Region der Vertriebsgesellschaft, die die Provinzen Antalya, Burdur und Isparta abdeckt, für das Dach seines eigenen Hauses.
Am 18.01.2018 erhielt der Geschäftsführer von CW Enerji, Volkan Yılmaz, im Rahmen der am 18.01.2018 im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzgebung „Verfahren und Grundsätze in Bezug auf die Beantragung von nicht lizenzierten Erzeugungsanlagen für solarenergetische Erzeugungsanlagen, die vom selben Messpunkt aus mit der Verbrauchsanlage auf dem Strommarkt verbunden sind, und die Bewertung von überschüssiger Energie“ das erste Aufforderungsschreiben in der Region des Verteilungsunternehmens, das die Provinzen Antalya, Burdur und Isparta abdeckt.
Am 18.01.2018 wurde die Errichtung von Solarkraftwerken unter 10 kWp durch die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung über „Verfahren und Grundsätze in Bezug auf Anträge auf nicht lizenzierte Erzeugung von Erzeugungsanlagen auf der Grundlage von Solarenergie, die vom gleichen Messpunkt mit der Verbrauchsanlage auf dem Strommarkt verbunden sind, und Bewertung von Überschussenergie“ erleichtert. Mit der am 18. Januar im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird die Installation von Solarkraftwerken bis zu 10kWE auf Dächern und der Verkauf von Überschussenergie an das Netz erleichtert. Im Anschluss an die Verordnung erhielt der Geschäftsführer von CW Enerji , Volkan Yılmaz, die erste Ausschreibung für die Installation von Solarkraftwerken unter 10 kWp in Antalya durch Elektrik Dağıtım A.Ş. für die Installation auf dem Dach seines eigenen Hauses. CW Enerji General Manager Volkan Yılmaz sagte, dass die Verkürzung des Prozesses mit der Verordnung und die Einfachheit der Anwendung für den Photovoltaik-Sektor erfreulich ist.
CW Enerji General Manager Volkan Yılmaz erklärte, dass mit der am 18. Januar im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung die Installation von Solarkraftwerken bis zu 10 KWE auf Dächern sowie der Verkauf von überschüssiger Energie an das Netz erleichtert wird. Volkan Yılmaz stellte fest, dass mit der Verordnung vor allem die Vertriebsfristen verkürzt wurden:
„Die Beantragung wurde erleichtert, und bei einem Auszug aus dem Haus wurde die Möglichkeit geschaffen, die Dachstromanlage auf den neuen Eigentümer oder Mieter des Hauses zu übertragen. Bürgerinnen und Bürger, die Strom erzeugen wollen, können ihren Antrag bei der zentralen oder provinzialen Einheit der Verteilungsgesellschaft stellen. Die Verteilerunternehmen werden die Anträge monatlich entgegennehmen und bis zum 20. des Folgemonats abschließen. Der Bürger, dessen Projekt genehmigt wird, kann mit der Stromerzeugung beginnen und den überschüssigen Strom über das bestehende Netz an die Verteilungsgesellschaft verkaufen. Nach dieser Verordnung wurde ein Artikel zu diesem Thema in den Sammelbeschluss aufgenommen, der dem Parlament übermittelt wurde und derzeit in der Plan- und Haushaltskommission diskutiert wird. Dieser Artikel enthält die folgenden Aussagen: „Im Rahmen der Elektrizitätsmarktordnung wird eine Befreiung von der Einkommenssteuer und der damit verbundenen Mehrwertsteuer für diejenigen eingeführt, die die elektrische Energie, die aus auf Dächern und Fassaden angebrachten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer maximalen installierten Leistung von 10 KWE in den von ihnen besessenen oder gemieteten Wohnhäusern erzeugt wird, an Versorgungsunternehmen verkaufen. Aus diesem Grund erwarten wir, dass die Photovoltaikbranche aufgrund dieser Situation, die große Erleichterungen mit sich bringt, mobilisiert wird.“